23.03.2026

Fachgespräch zur Kommunalabwasser-Richtlinie im Bundestag: Position von Pharma Deutschland

Auf Einladung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fand am 20. März 2026 im Deutschen Bundestag ein Fachgespräch zur Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL) statt, an dem Dr. Elmar Kroth für Pharma Deutschland teilnahm.
  • Gesellschaft & Politik
Autor:innen
Dr. Elmar Kroth
Im Mittelpunkt stand insbesondere das in der Richtlinie verankerte Prinzip der „Erweiterten Herstellerverantwortung“ (Extended Producer Responsibility, EPR). Die ehemalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte dabei die Bedeutung der KARL und der vorgesehenen Kostenbeteiligung der Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika von mindestens 80 % am Ausbau der Kläranlagen.

Pharma Deutschland bekennt sich ausdrücklich zum Ziel eines wirksamen Gewässerschutzes. Es ist unbestritten, dass pharmazeutische Wirkstoffe über die Ausscheidungen von Patientinnen und Patienten in das Abwasser gelangen. Insofern ist die Branche Teil des Problems – und muss folglich auch Teil der Lösung sein. Zugleich zeigt ein Blick in das Abwasser, dass sich dort Rückstände zahlreicher Produkte aus unterschiedlichsten Industriebereichen finden. Eine nahezu ausschließliche Belastung zweier Branchen mit den Kosten des Kläranlagenausbaus ist daher aus unserer Sicht nicht sachgerecht und bedarf einer Korrektur.

Im Rahmen des Fachgesprächs konnte Dr. Elmar Kroth drei zentrale Punkte lokalisieren:

1. Fehlender Lenkungseffekt im Pharmabereich

Ein zentrales Ziel von EPR-Systemen ist es, über Kostenanreize eine Lenkungswirkung hin zu ökologisch vorteilhafteren Produkten zu erzielen. In vielen Branchen hat sich dieser Ansatz bewährt. Im Pharmabereich greift diese Logik jedoch nicht.

Die therapeutische Wirkung von Arzneimitteln ist untrennbar mit ihren Wirkstoffen verbunden.

  • Antibiotika müssen Bakterien abtöten.
  • Onkologika greifen entartete körpereigene Zellen an.

Diese Wirkmechanismen setzen eine gewisse Toxizität voraus, die auch nach der Ausscheidung im Abwasser fortbesteht. Eine einfache „Substitution“ durch weniger toxische Wirkstoffe ist in der Regel nicht möglich, ohne die Wirksamkeit der Therapie zu gefährden.

Hinzu kommt: Rund 80 % der Arzneimittelversorgung in Deutschland erfolgt durch Generika. Die Weiterentwicklung von Wirkstoffen ist jedoch nicht Aufgabe der Generikahersteller, sondern der forschenden Arzneimittelindustrie. Die Entwicklung neuer, ökologisch günstigerer Wirkstoffe ist ein langwieriger Prozess, der viele Jahre bis zur Zulassung und noch länger bis zur breiten Marktdurchdringung benötigt. Ein kurzfristiger Lenkungseffekt durch EPR ist daher im Pharmabereich realistisch nicht zu erwarten.

2. Wirtschaftliche Belastung der Generikahersteller

Ein weiterer kritischer Punkt ist die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der vorgesehenen Kostenbeteiligung für Generikahersteller. Aufgrund rigider Preisdämpfungsmechanismen können diese bei einem Großteil ihrer Produkte die Preise nicht anheben, um zusätzliche EPR-Kosten weiterzugeben.

Das bedeutet: Alle zusätzlichen Kosten müssten von den Unternehmen selbst getragen werden. Für viele, insbesondere niedrigpreisige Produkte würde dies zur Unwirtschaftlichkeit führen. Die Folge wären Marktrücknahmen von Arzneimitteln mit negativem Ertrag. Solche Produktabsetzungen hätten direkte Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und könnten zu Engpässen in der Arzneimittelversorgung führen.

3. Unplausible Kostenschätzungen für den Kläranlagenausbau

Besonders problematisch ist die Diskrepanz bei den Kostenschätzungen für den Ausbau der Kläranlagen. Die EU-Kommission geht für Deutschland von jährlichen Kosten in Höhe von 268 Mio. Euro aus. Demgegenüber stehen deutlich höhere Schätzungen:

  • Umweltbundesamt: rund 1 Mrd. Euro jährlich
  • Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): 1,2 Mrd. € jährlich
  • Industrie: 1–1,5 Mrd. Euro jährlich

Diese erheblichen Abweichungen werfen Fragen nach der Plausibilität der zugrunde liegenden Annahmen auf. Die niedrigen Kostenschätzungen der EU-Kommission sind völlig unplausibel. So kostete bspw. der Bau der vierten Reinigungsstufe in Stuttgart allein schon 85 Mio. Euro. Eine belastbare Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die betroffenen Branchen ist auf dieser Basis nicht möglich.

Fazit: KARL auf den Prüfstand stellen

Die derzeitige Ausgestaltung der Kommunalabwasser-Richtlinie beruht aus Sicht von Pharma Deutschland auf falschen Grundannahmen:

  • Die Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips lässt sich im Pharmabereich aufgrund der besonderen Eigenschaften und regulatorischen Anforderungen von Arzneimitteln nicht in der gewünschten Weise realisieren.
  • Die Auswirkungen auf Pharmaindustrie und Arzneimittelversorgung wurden nicht ausreichend untersucht. Insbesondere vor dem Hintergrund deutlich höherer, realistisch anzusetzender Ausbaukosten besteht erheblicher Neubewertungsbedarf.

Pharma Deutschland plädiert daher dafür, die Umsetzung der KARL in ihrer aktuellen Form zu stoppen und die Inhalte grundlegend zu überarbeiten. Ziel muss ein ausgewogenes, wissenschaftlich fundiertes und versorgungssicheres Konzept sein, das Gewässerschutz wirksam stärkt, ohne die Stabilität der Arzneimittelversorgung zu gefährden und einzelne Branchen unverhältnismäßig zu belasten.

Ihr Kontakt

Dr. Elmar Kroth

stellv. Hauptgeschäftsführer
Chemiker
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