In seiner Evaluation des „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG), das zum 31. Dezember 2025 gemäß § 425 Absatz 1 SGB V zur Veröffentlichung anstand, kommt der GKV-SV zu einem deutlich negativen Ergebnis. Zwar hätte die pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit, für besonders versorgungskritische Wirkstoffe höhere Preise zu generieren, nur in geringem Maße genutzt, es seien aber trotzdem erhebliche Mehrausgaben für die GKV entstanden – ohne dass es eine Verbesserung der Liefersicherheit gegeben habe.
Im Einzelnen werden in der Evaluation folgende Punkte hervorgehoben:
In seinem Fazit schließt der GKV-SV, dass höhere Erstattungsniveaus kein geeignetes Instrument sind, um Lieferengpässe nachhaltig zu vermeiden. Stattdessen fordert er mehr Transparenz entlang der Lieferketten, verbindliche Bevorratungsregelungen, Frühwarnsysteme und den Erhalt von Rabattverträgen als zentrales Instrument für Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit.