19.02.2026 Pressemeldung

Europäisches Gericht weist Klage gegen die Erweiterte Herstellerverantwortung in der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig ab

Keine Bewertung der Frage, ob die Anwendung der Erweiterten Herstellerabgabe (EPR) gegen europäisches Recht verstößt
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Autor:innen
Hannes Hönemann, 
Anna Frederike Gutzeit
Das Europäische Gericht hat gestern die Klagen mehrerer Pharmaunternehmen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern gegen die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen.

Die klagenden Pharmaunternehmen, Pharma Deutschland und die gesamte deutsche Pharmabranche haben sich von der Klage erhofft, dass sich das Gericht mit den zentralen Fragen der Verhältnismäßigkeit und der Verursachergerechtigkeit befasst. Das ist nicht passiert, sondern die Klage ist formal abgelehnt worden. „Die Entscheidung des Gerichts als Schritt zu interpretieren, der die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie weiterbringt, wäre falsch”, so Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender Pharma Deutschland.

„Es bleibt dabei, dass die Anwendung der EPR weder sachgerecht noch sinnvoll ist. Die Kommission steht damit weiterhin in der Verpflichtung, für klare Rahmenbedingungen und faire Lastenverteilung zu sorgen."
Jörg Wieczorek Vorstandsvorsitzender

"So gibt es nach wie vor weder verbindliche Informationen zu den Kosten, die für die betroffenen Pharmaunternehmen entstehen werden, noch auf welcher Grundlage welche Stoffe von welchem Verursacher welche Kosten verursachen. Dazu kommt, dass die Kommunalabwasserrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung der Schaffung von höherer Krisenresilienz und der Stärkung des Pharmastandortes Europa diametral entgegensteht. Von der Kommission als systemrelevantes Element der europäischen Wirtschaft erkannt und unterstützt zu werden und gleichzeitig willkürlich belastet zu werden, erzeugt ein Signal, dass die Pharmaunternehmen europaweit irritiert “, so Wieczorek.

Die pharmazeutische Industrie stellt die Notwendigkeit einer effektiven Reinigung kommunaler Abwässer von Mikroschadstoffen nicht in Frage. Im Gegenteil – die Branche ist bereit, ihren fairen Anteil an einer gemeinsamen Lösung zu tragen. Aber „fair" bedeutet: proportional, evidenzbasiert und sektorübergreifend.

Die Entscheidung fällt in einen Moment, in dem Bundesregierung und EU-Kommission intensiv daran arbeiten, Deutschland und Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel zu stärken. Investitionsentscheidungen in neue Produktionskapazitäten, in Forschung und in Versorgungssicherheit hängen davon ab, dass der Regulierungsrahmen für die Branche verlässlich, verhältnismäßig und wettbewerbsfähig bleibt.

Zusätzliche Kostenpflichten in erheblichem Umfang – bei gleichzeitiger Freistellung anderer relevanter Branchen – senden das falsche Signal. Sie belasten insbesondere die extrem niedrigpreisige Basisversorgung, die mit rund 80 % der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland ausmachen. Kostensteigerungen können nicht wie in anderen Sektoren an Verbraucher weitergegeben werden, da Preise im Arzneimittelbereich streng reglementiert sind. Moleküle können nicht geändert werden, ohne ihre Wirksamkeit in Frage zu stellen. Wenn Arzneimittelhersteller ihre Preiskalkulation jetzt an steigenden EPR-Umlagen ausrichten müssen, kann das mittel- bis langfristig die Versorgungsbreite mit bezahlbaren Medikamenten in Deutschland und Europa beeinflussen. 

Ihr Kontakt

Hannes Hönemann

Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Politikwissenschaftler

Anna Frederike Gutzeit

CvD Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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