19.01.2026

EU und Mercosur-Staaten unterzeichnen Partnerschaftsabkommen

Durch das Abkommen soll sich eine Vielzahl wirtschaftlicher Chancen ergeben, so auch für Pharmaunternehmen.
  • Gesellschaft & Politik
Autor:innen
Anna Wehage
Die Europäische Union und die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben am Samstag, 17.01.2026 ein Partnerschaftsabkommen (EMPA) und ein Interimshandelsabkommen (iTA) unterzeichnet, mit dem Ziel die wirtschaftlichen, diplomatischen und geopolitischen Beziehungen zu stärken. Damit sollen sich neue Geschäftsmöglichkeiten für europäische Unternehmen ergeben.

Das Abkommen mit den Mercosur-Partnern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) soll eine der weltweit größten Freihandelszonen schaffen, die einen Markt mit mehr als 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern umfasst.

Es soll Unternehmen in der gesamten EU neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und zu einem geschätzten Anstieg der jährlichen Exporte in den Mercosur um 39 Prozent führen.

Auch soll das Abkommen ein geopolitisches Signal für Multilateralismus setzen. In einer Zeit globaler Unsicherheit und zunehmender Fragmentierung soll dieses Abkommen den Wert von Zusammenarbeit, Dialog und internationalen Partnerschaften unterstreichen.

Das Abkommen soll in der EU eine Vielzahl wirtschaftlicher Chancen eröffnen, dazu gehören:

  • die Abschaffung von Zöllen auf EU-Exporte, so auch für Arzneimittel
  • Investitionen in wichtige Lieferketten, darunter kritische Rohstoffe und damit verbundene Güter, die einfacher, schneller und sicherer werden;
  • die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit und Unterstützung des digitalen und des ökologischen Wandels auf beiden Seiten;
  • die Unterstützung der EU und des Mercosur bei der Gestaltung globaler Handelsregeln im Einklang mit den höchsten EU-Standards.

Informationen zum Abkommen hat die Kommission unter EU-Mercosur zusammengetragen. Zudem steht dieser Q&A der EU-Kommission zur Verfügung.

Auch die GTAI (Germany Trade & Invest) hat eine gute Zusammenfassung “Was bedeutet das EU-Mercosur-Abkommen für Deutschland?”, auch für den Bereich Pharma, zusammengestellt.

Nächste Schritte: Nach der Unterzeichnung des EMPA werden die EU und der Mercosur nun mit ihren jeweiligen Verfahren zur Ratifizierung des Abkommens beginnen. Auf EU-Seite muss das EMPA von allen Mitgliedstaaten entsprechend ihrer nationalen Verfahren ratifiziert werden. Gleichzeitig wird das iTA dem Ratifizierungsprozess der EU folgen, da es in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. Dies erfordert die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die Annahme durch den Rat, woraufhin es in Kraft treten wird. Das Interimsabkommen über den Handel (iTA) spiegelt die Säule „Liberalisierung von Handel und Investitionen“ des Partnerschaftsabkommen wider und wird bis zu dessen vollständigen Inkrafttreten als eigenständiges Abkommen fungieren. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Nutzen der ausgehandelten Handelsverpflichtungen so früh wie möglich zu erzielen. Das Interimsabkommen über den Handel fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU und bedarf daher keiner Ratifizierung durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Es tritt mit Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens außer Kraft. Das iTA läuft aus, sobald das EMPA in Kraft tritt.

Ihr Kontakt

Anna Wehage

Referentin nationale und europäische Gesetzgebung / Internationales / Fälschungsschutz
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