21.01.2026

EU-Parlament verzögert Ratifizierung des Mercosur-Abkommens

Das Europäisches Parlament hat am 21. Januar 2026 beschlossen, das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen dem Europäischer Gerichtshof (EuGH) zur rechtlichen Prüfung vorzulegen.
  • Gesellschaft & Politik
Autor:innen
Anna Wehage
Der entsprechende Antrag wurde mit einer knappen Mehrheit von 334 Ja-Stimmen, 324 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen. Mit dieser Entscheidung könnte sich die Ratifizierung des Abkommens um 18 bis 24 Monate verzögern.

Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage zweier separater Entschließungsanträge.

  • Die angenommene Resolution B10-0060 sieht die Anrufung des EuGH vor. Darin äußert das Parlament rechtliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Aufspaltung des Abkommens in ein Handelsabkommen (ITA) und ein politisches Abkommen (EMPA). Zudem werden Zweifel an der Vereinbarkeit mit den EU-Verträgen, dem Vorsorgeprinzip sowie an institutionellen und verfahrensrechtlichen Fragen geäußert. Diese Resolution wird dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.
  • Die zweite Vorlage, Resolution B10-0061, die ebenfalls rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit Kompetenzverteilung, Umwelt- und Vorsorgeprinzipien, Kohärenz der EU-Handelspolitik sowie demokratischen Verfahrensgarantien thematisierte, fand keine Mehrheit und wurde abgelehnt.

Unklar bleibt, ob die Europäische Kommission das Abkommen trotz der laufenden gerichtlichen Prüfung vorläufig in Kraft setzen wird. Ein solches Vorgehen wäre rechtlich möglich, könnte jedoch zu erheblichen politischen Spannungen zwischen Parlament und Kommission führen.

Die Entscheidung des Parlaments gilt als Rückschlag für die Kommission und die Mitgliedstaaten, die das Abkommen unterstützen. Diese sehen im Mercosur-Abkommen mit den Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, ein zentrales Instrument zur Stärkung der europäischen Handelsbeziehungen und zur geopolitischen Absicherung gegenüber einer als unberechenbar eingeschätzten Handelspolitik der USA unter Präsident Donald Trump.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte unmittelbar vor der Abstimmung an die Abgeordneten appelliert, dem Abkommen zuzustimmen. Sie betonte, dass eine breite Diversifizierung von Handelspartnern die strategische Unabhängigkeit der Europäischen Union stärke.

Die weiteren Schritte im Verfahren hängen nun von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sowie vom weiteren Vorgehen der Kommission ab.

Ihr Kontakt

Anna Wehage

Referentin nationale und europäische Gesetzgebung / Internationales / Fälschungsschutz
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