20.01.2026

EU-Parlament nimmt Vorschläge zum Critical Medicines Act an

Heute, am 20. Januar 2026, hat das EU-Parlament die Vorschläge zum EU Critical Medicines Act angenommen.
  • Gesellschaft & Politik
Autor:innen
Anna Wehage
Der Bericht wurde heute mit 503 Stimmen dafür, 57 dagegen und 108 Enthaltungen angenommen.

Im März 2025 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über kritische Arzneimittel vor, um deren Verfügbarkeit in der EU zu sichern. Ziel ist es außerdem, den Zugang zu bestimmten Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse zu verbessern, bei denen ein Marktversagen eintritt. 

Der SANT Ausschuss hatte dazu einen Bericht vorbereitet, der die Position des EU-Parlamentes widerspiegelt. Der Bericht wurde heute mit 503 Stimmen dafür, 57 dagegen und 108 Enthaltungen angenommen. Änderungsanträge von Renew zur Einstufung von Orphan-Arzneimitteln, Verhütungsmitteln und Abtreibungsmedikamenten als Arzneimittel von allgemeinem Interesse wurden angenommen, während dieÄnderungsanträge der Fraktionen der Europäischen Konservativen und Reformisten und der Patrioten für Europa abgelehnt wurden (Von den 260 Plenaränderungen wurden die Änderungsanträge der SANT-Fraktion zusammen mit den Änderungsanträgen 24, 118, 129, 158-172, 177-179, 181-192, 234 und 256-257 angenommen. Die Änderungsanträge 243-245, 247-248, 252-255 und 258-260 wurden hingegen abgelehnt).

Die Abgeordneten unterstützen darin die Schaffung industrieller „strategischer Projekte“ innerhalb der EU, um Produktionskapazitäten aufzubauen, zu modernisieren und auszubauen. Nationale Regierungen und die EU sollen strategischen Projekten sowohl im aktuellen Haushalt als auch im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen Vorrang bei der Finanzierung einräumen. Unternehmen, die öffentliche Mittel erhalten, müssen klare Auflagen erfüllen, darunter die vorrangige Belieferung des EU-Marktes.

Nach den Vorschlägen des Parlaments sollen zudem öffentliche Auftraggeber in der EU Beschaffungskriterien anwenden, die Hersteller begünstigen, die einen wesentlichen Teil dieser kritischen Arzneimittel in der EU produzieren.

Der Bericht hebt zudem die Vorteile einer freiwilligen länderübergreifenden gemeinsamen Beschaffung hervor, insbesondere zur Verbesserung der Versorgung mit Arzneimitteln für seltene Krankheiten, antimikrobiellen Wirkstoffen sowie anderen innovativen, kostenintensiven oder spezialisierten Therapien. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, die Mindestzahl der an gemeinsamen Beschaffungsverfahren beteiligten Länder auf fünf zu senken (gegenüber neun im ursprünglichen Vorschlag der Kommission).

Um Engpässe besser vorherzusehen und zu bewältigen, fordern die Abgeordneten die Einrichtung eines EU-weiten Koordinierungsmechanismus für nationale Lagerbestände und Notfallvorräte kritischer Arzneimittel. Zudem soll die Kommission als letztes Mittel befugt sein, die Umverteilung von Arzneimitteln aus einem nationalen Vorrat in einen oder mehrere andere Mitgliedstaaten anzuordnen, wenn ein Engpass oder eine Versorgungsunterbrechung festgestellt wird.

Nächste Schritte: Das EU-Parlament wird nun die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes aufzunehmen.

Die Pressemeldung des EU-Parlaments steht zur Verfügung.

Pharma Deutschland wird abgestimmten Bericht, sobald er konsolidiert zur Verfügung steht, genau analysieren und dazu nochmals ausführlich berichten.

Ihr Kontakt

Anna Wehage

Referentin nationale und europäische Gesetzgebung / Internationales / Fälschungsschutz
Zeichenfläche 1