EU-Amtsblatt: Listenpositionen zu Bitter- und Süßfenchel veröffentlicht
Der 2022 veröffentlichte Entwurf der revidierten Listenpositionen zu Bitter- und Süßfenchel wird durch den Kommissionsbeschluss nun rechtskräftig.
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Dr. Nico Symma
Im Amtsblatt der Europäischen Union ist am 17. Februar 2026 der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/334 der Kommission vom 13. Februar 2026 zur Änderung der Entscheidung 2008/911/EG zur Erstellung einer Liste pflanzlicher Stoffe, pflanzlicher Zubereitungen und Kombinationen davon zur Verwendung in traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln hinsichtlich Foeniculum vulgare (Bitter- und Süßfenchel) erschienen.
Bitte loggen Sie sich ein, um den Artikel weiterzulesen.