EMA: Meldung über Einstellungen der Lieferung von Arzneimitteln an EU-/EWR-Länder und Einladung zu Vulnerabilitäts-Workshop am 18. März 2026
Im Rahmen des Arzneimittel-Review – konkret der überarbeiteten noch nicht geltenden Verordnung - ist vorgesehen, dass Zulassungsinhaber Liefereinstellungen 12 Monate vorher anzeigen müssen.
Produktion & Versorgung
Autor:innen
Andrea Schmitz,
Anna Wehage
Die EMA weist darauf hin, dass zeitnah und frühzeitig Meldungen über geplante, erwartete oder unvorhergesehene Einstellungen der Lieferung von Arzneimitteln an EU-/EWR-Länder an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) oder die nationalen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemacht werden sollten. Ferner lädt die EMA zu einem Workshop zur Schwachstellenbewertung am 18. März 2026 ein.
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