EMA: Fragen und Antworten zu Compliance Notifications
Aktualisierte Vorgaben und Antworten auf häufige Fragen zur EudraVigilance-Meldung
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Dr. Jens Illigen
Nebenwirkungen müssen innerhalb bestimmter Zeiträume an die EudraVigilance (EV) gemeldet werden. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) beobachtet, ob die Fristen dazu eingehalten werden und versendet dazu Compliance Benachrichtigungen. Eine Erklärung und erwartete Fragen und Antworten wurden dazu jetzt veröffentlicht.
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