19.02.2026
PD
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb heute im Bundesgesetzblatt
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb tritt weitestgehend am 27. September 2026 in Kraft.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, das UWG zu ändern, um eine europäische Richtlinie umzusetzen. Diese Richtlinie strebt an, dass Verbraucher künftig bessere und verlässlichere Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten erhalten. Nur wenn Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Haltbarkeitsangaben transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.