„Das Gesetz ist ein erster Schritt”, sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
“Um das Gesetz von Beginn an erfolgreich zu machen, müssen wir allerdings verhindern, dass neue Zugangshürden, ungleiche Spielregeln und Doppelstrukturen seinen Nutzen begrenzen. Digitalisierung soll Patienten den Weg zur Behandlung erleichtern, ärztliche Entscheidungen unterstützen und Forschung ermöglichen – nicht neue Hindernisse schaffen.“
Damit das Gesetz seine positiven Impulse für Versorgung und Forschung entfalten kann, gilt es, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu verhindern. Neue Möglichkeiten der Datennutzung durch Krankenkassen sollten mit klaren Verantwortlichkeiten, fairen Wettbewerbsbedingungen und einheitlichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für vergleichbare digitale Angebote verbunden werden. Ärztliche Therapieentscheidungen dürfen dabei nicht unterlaufen werden. Zugleich müssen digitale Gesundheitsanwendungen für Patienten einfacher zugänglich werden: Die Gesundheits-ID darf bei der digitalen Einlösung einer DiGA-Verordnung nicht zur Zugangshürde werden; die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung sollte den tatsächlichen Versorgungseffekt wissenschaftlich fundiert erfassen. Für eine praxistaugliche Forschungsdatennutzung braucht es klare technische Standards, die Einbindung der Arztpraxen, eine ausdrückliche Grundlage für qualitätsgesicherte synthetische Datensätze und aufeinander abgestimmte Forschungskennziffern statt paralleler Strukturen und zusätzlicher Bürokratie.