29.01.2026

Bundestag verabschiedet KRITIS Dachgesetz

Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung ein weiteres Gesetz zur Verbesserung der Krisenresilienz verabschiedet.
  • Produktion & Versorgung
Autor:innen
Andrea Schmitz
Das Gesetz schafft damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen für den nicht-digitalen Schutz und tritt neben die bestehenden Regeln zur Cybersicherheit (NIS2).

Folgende Regelungen sind vorgesehen, wobei eine Reihe von Konkretisierungen in Verordnungen erfolgen sollen: 

  • Regelungen zur Identifizierung und Registrierung kritischer Anlagen
  • Maßnahmen für Betreiber kritischer Anlagen wie die Erarbeitung und Umsetzung von Resilienzplänen auf Basis von Risikoanalysen und Risikobewertungen mit Darstellung der geeigneten und verhältnismäßigen technischen, sicherheitsbezogenen und organisatorischen Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz. Zudem muss eine Kontaktstelle durch den Betreiber kritischer Anlagen gemeldet werden.
  • Enthalten sind ferner Verordnungsermächtigung zur weiteren Konkretisierung und Festlegung von Mindestanforderungen von sektorübergreifenden Resilienzmaßnahmen für das Bundesministerium des Innern.
  • Erhebliche Störungen müssen an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mittels einer gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingerichteten digitalen Plattform gemeldet werden. 

Das KRITIS‑Dachgesetz betrifft verschiedene Sektoren, u.a. auch den Gesundheitssektor. Betroffen sind Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte erfüllen. Ein Unternehmen gilt als kritische Infrastruktur, wenn es essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist und mehr als 500.000 Personen versorgt.

Der Bundestag-Innenausschuss hat am 28. Januar 2026 noch Änderungen beschlossen. Den Ländern wird nun die Möglichkeit gegeben, weitere kritische Anlagen für kritische Dienstleistungen, die alleine in ihrer Zuständigkeit liegen, zu identifizieren. Für die Festlegung der zugrunde zu legenden Kriterien und Verfahren soll danach das Bundesinnenministerium zur Verabschiedung einer Rechtsverordnung ermächtigt werden, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. 

Zugleich nahm der Ausschuss eine Entschließung zum Gesetzentwurf an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bestehende Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen. 

Ihr Kontakt

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin
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