Der Bundesrat hat das KHAG gebilligt und die in den Ausschussempfehlungen enthaltene Entschließung (s. Beschlussdrucksache Bundesrat) gefasst. Mecklenburg-Vorpommern hat beide Anträge, den Plenarantrag-Nr. 0120-2-26 zur 1063. Sitzung des Bundesrates vom 27.03.26 sowie den Plenarantrag-Nr. 0120-3-26 zur 1063. Sitzung des Bundesrates vom 27.03.26, zurückgezogen.
Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Behandlungsqualität und eine flächendeckende Gesundheitsversorgung; es entlastet die gesetzlichen Krankenkassen um 25 Milliarden Euro, die nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität getragen werden.
Nach einer langen Debatte wurden wesentliche Änderungen in das Gesetz aufgenommen:
In einer begleitenden Entschließung äußerte der Bundesrat jedoch deutliche Vorbehalte gegenüber einzelnen Regelungen des Gesetzes. Er hob hervor, dass die Krankenhausplanung in der Verantwortung der Länder liege und diese eine zentrale Rolle bei der strukturellen Weiterentwicklung der stationären Versorgung einnähmen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform sei es daher unerlässlich, die Planungshoheit und Gestaltungsfreiheit der Länder zu wahren.
Zudem sieht der Bundesrat das Gesetz noch nicht ausreichend praxisgerecht ausgestaltet. Kritik besteht insbesondere an den Definitionen der Fachkliniken, den Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen sowie den Untergrenzen beim Pflegepersonal. Beanstandet wird insbesondere, dass die zuletzt vorgesehene sachgerechte Definition von Fachkliniken entfällt und die Festlegung künftig auf Bundesebene durch die Selbstverwaltungspartner erfolgen soll. Dies berücksichtige die regional sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser in den Ländern nicht hinreichend und könnte erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsangebote haben.