Bundesgesundheitsminister Linnemann hat die Einigung in einer Pressemitteilung bestätigt. Das Gesetz enthalte u.a. wichtige strukturelle Veränderungen. Es werde die Früherkennung und Rehabilitation gestärkt, allerdings brauche es weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die dreißiger Jahre zukunftsfest zu machen. Deswegen werde eine Strukturkommission ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten. Damit ist man offenbar der Forderung des Koalitionspartners SPD entgegengekommen, die nicht nur Kürzungen im System, sondern Strukturänderungen gefordert hatte, u.a. einen Pflegedeckel und einen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Die beiden letztgenannten Punkte sind im Regierungsentwurf nicht enthalten. Der Regierungsentwurf ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit eingestellt.
Mit dem Gesetz soll die Finanzierung der Pflegeversicherung wieder auf eine stabile Grundlage gestellt werden. Dies sei nur durch eine Kombination von Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite möglich. Damit die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen, komme eine Anhebung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes nicht in Betracht.
Maßnahmen auf der Ausgabenseite:
Maßnahmen auf der Einnahmenseite:
Neben den Regelungen auf der Finanzierungsseite enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung von Prävention und Rehabilitation, ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der häuslichen Pflege und der pflegenden An- und Zugehörigen sowie Maßnahmen zur weiteren Entbürokratisierung und für mehr Innovationsanreize für Pflegeeinrichtungen.
Hintergrund der Notwendigkeit dieser Reform sind zum einen der steigende Bedarf an professioneller Versorgung pflegebedürftiger Menschen und zum anderen der erhebliche finanzielle Druck, unter dem die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht.