Referentenentwurf sieht wirkungsgleiche Übertragung der Regelungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilierungsgesetz vor
Forschung & Entwicklung
Gesellschaft & Politik
Produktion & Versorgung
Autor:innen
Andrea Schmitz
Vom Bundesministerium des Innern (BMI) ist ein Referentenentwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung bekannt geworden. Danach sollen – im Wege der wirkungsgleichen Übertragung aus dem GKV-Beitragsatzstabilisierungsgesetz u.a. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind weitere Anpassungen an das Leistungsrecht der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung sowie Erleichterungen bei verschiedenen Beihilfeverfahren vorgesehen.
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