BMUKN legt Entwurf zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung vor
Neue Sanktionstatbestände für zentrale Vorgaben des EU-Chemikalienrechts geplant
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Andrea Schmitz
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat den Referentenentwurf einer 3. Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung vorgelegt. Mitgliedsunternehmen können Hinweise für eine mögliche Verbandsstellungnahme bis zum 18. November 2026 übermitteln.
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