28.01.2026

BMG informiert über Versorgungsmangel bei wichtigen Antibiotika

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Bundeanzeiger vom 23. Januar 2026 eine Bekanntmachung gemäß § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) bezüglich Arzneimittel mit dem Wirkstoff Benzylpenicillin-Benzathin veröffentlicht.
  • Produktion & Versorgung
Autor:innen
Andrea Schmitz
Nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) besteht in Deutschland derzeit ein Engpass bei benzylpenicillin-benzathinhaltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) handelt es sich um essenzielle Medikamente zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen, für die keine gleichwertigen Alternativen verfügbar sind. Die Feststellung des Engpasses ermöglicht es den zuständigen Landesbehörden, im Einzelfall zeitlich befristete Ausnahmen von gesetzlichen Vorgaben nach § 79 Absatz 5 und 6 AMG zu genehmigen.  Das Ministerium wird informieren, sobald sich die Versorgungslage wieder stabilisiert. Die Bekanntmachung (BAnz AT 23.01.2026 B8) kann auf der Website des Bundesanzeigers abgerufen werden. 

Ihr Kontakt

Andrea Schmitz

Justiziarin, Leiterin Abteilung Recht
Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin
Zeichenfläche 1