BMG hebt Versorgungsmangel gemäß § 79 Abs. 5 AMG für Kinder-Antibiotika-Säfte auf
Das BMG folgt somit der Empfehlung des BfArM.
Branche & Märkte
Gesellschaft & Politik
Produktion & Versorgung
Regulierung & Zulassung
Autor:innen
Lutz Boden
Für Saftzubereitungen mit den Wirkstoffen Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol oder Cefuroxim zur Anwendung bei Kindern besteht kein amtlich festgestellter Versorgungsmangel mehr.
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