BGH: Kein FRAND-Einwand mangels ernsthafter Lizenzbereitschaft
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten, die Mobiltelefone vertreibt, zurückgewiesen.
Branche & Märkte
Forschung & Entwicklung
Autor:innen
Vera Strecker
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seinem Urteil vom 27. Januar 2026 (Az.: KZR 10/25) die Revision zurückgewiesen und damit der Patentinhaberin Unterlassungsansprüche wegen Patentverletzung zugesprochen. Der von der Beklagten erhobene kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand blieb erfolglos, weil ihr Verhalten keine ernsthafte Bereitschaft zum Abschluss eines FRAND-Lizenzvertrags erkennen ließ.
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