BGH bestätigt pharmakologischen Wirkung von D-Mannose
BGH stuft D-Mannose als Arzneimittel ein und bestätigt damit deren pharmakologische Wirkung gemäß EuGH-Rechtsprechung
Medizinprodukte
Autor:innen
Andrea Schmitz,
Dr. Heike Wollersen,
Marie Anton
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 9. Oktober 2025 unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) festgestellt, dass es sich bei D-Mannose um ein Arzneimittel handelt.
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