06.02.2026 PD

BfArM veröffentlicht neue Kriterien für Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Arzneimittel

Anpassung der Listen nach § 52b Absatz 3c AMG an die Unionsliste kritischer Arzneimittel
  • Produktion & Versorgung
Autor:innen
Andrea Schmitz
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Kriterien veröffentlicht, die der Beirat gemäß § 52b Absatz 3b Arzneimittelgesetz (AMG) in seiner 18. Sitzung in Anpassung an die EU-Liste kritischer Arzneimittel beschlossen hat.
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