Das BfArM hat am 27. Januar 2026 die Ergänzungen in der Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift für Packungsgrößen im Bundesanzeiger (BAnz AT 27.01.2026 B7) veröffentlicht.
Im Abschnitt 1 „Abgeteilte orale Darreichungsformen" werden die Wirkstoffe Elinzanetant, Atogepant, Colchicin, Mirdametinib, Nirogacestat und Brensocatib jeweils gemäß ihrer indikationsgemäßen Position ergänzt.
Im Abschnitt 4 „Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion" wird unter der Position Immunsuppressiva/Zytokine – Anifrolumab eingeführt.
Im Abschnitt 5 „Dermatika und Topika zur lokalen oder systemischen Anwendung" wird unter der Position 1. Salben und andere halbfeste Zubereitungen Ausnahmen nach Wirkstoffen:
– Clascoteron eingeführt.
Die neuen Messzahlen treten zum 1. März 2026 in Kraft.