Arzneimittelvereinbarungen: Rahmenvorgaben für Arzneimittel 2027 bekanntgegeben
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die Rahmenvorgaben für 2027 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Branche & Märkte
Produktion & Versorgung
Autor:innen
Petra ten Haaf
Die Rahmenvorgaben für die Inhalte der Arzneimittelvereinbarungen müssen nach § 84 Abs. 6 SGB V für das jeweils folgende Kalenderjahr bis zum 30. September zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-SV vereinbart werden.
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