02.02.2026 PD

Anhebung von Festbeträgen für bestimmte Arzneimittel

Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes nach § 35 Absatz 5b SGB V
  • Produktion & Versorgung
Mit Bekanntmachung vom 26. Januar 2026 hebt der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die Festbeträge für bestimmte Arzneimittel um 50 Prozent an.
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