Nach § 52b Absatz 3c Arzneimittelgesetz (AMG) erstellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach Anhörung des Beirats eine aktuelle Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe und macht sie bekannt.
In der Sitzung des Beirats vom 18. Dezember 2025 würden die Kriterien der beiden Listen neu gefasst und die ursprünglich festgelegten Kriterien durch die Kriterien der Union List of Critical Medicines ersetzt. Grundsätzliche Voraussetzung für die Versorgungsrelevanz eines Wirkstoffes bzw. einer Wirkstoffkombination ist, dass die Arzneimittel verschreibungspflichtig sind und dass der Wirkstoff für die Gesamtbevölkerung relevant ist.
Die aktuelle Version der Liste mit Stand vom 23. Februar 2026 wird nun auf der Webseite publiziert, während die Liste mit den alten Kriterien archiviert wurde.