»Zu Risiken und Nebenwirkungen …« neu formuliert Pharmazeutische Zeitung online am 01.01.2024 Das ALBVVG trat am 27. Juli 2023 in Kraft, die Hersteller hatten fünf Monate Zeit, um die Formulierung anzupassen. Laut Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) dürften die meisten inzwischen bereit sein.