Ende November 2024 erfolgte die Veröffentlichung der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz aufgrund der Amtschefskonferenz am 21. November 2024 in Berlin. Unter Top 3.2 wurde die „Beschränkung per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) – eine Existenzbedrohung für Industrie und Mittelstand“ behandelt. Hier wurde u.a. berichtet (insgesamt 12 Punkte):
Punkt 3: „Die Wirtschaftsministerkonferenz hält das geplante Pauschalverbot mit Ausnahmen und Übergangsfristen für die mehr als 10.000 Einzelsubstanzen umfassende Gruppe von PFAS mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften für den falschen Weg der Regulierung, da es nicht mit dem bisher in REACH geltenden risikobasierten Ansatz vereinbar ist. Sie spricht sich für gezielte Beschränkungen innerhalb von sachgerecht abgrenzbaren Untergruppen mit - 2 - vergleichbaren Eigenschaften und einem relevanten Expositionsrisiko aus. Die Risikobewertung muss dabei den jeweils möglichen Stand der Technik beim Umgang mit diesen Stoffen berücksichtigen.“
Punkt 4: „Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das BMWK, sich dafür einzusetzen, dass nur Verwendungen beschränkt werden, die die Umwelt durch direkte Exposition gefährden und bei denen auf PFAS verzichtet werden kann, weil es schon Alternativen gibt. Dieses Vorgehen, das zuletzt bei „PFHxA“ und PFHxA-verwandten Stoffen praktiziert wurde, sollte den aktuellen umfassenden Beschränkungsvorschlag mit vielen zu definierenden Ausnahmen ersetzen.“
Unter Top 3.3 wurde der Punkt „EU-Chemikalienregulierung reformieren und auf das Wesentliche fokussieren“ behandelt. Hier wurde u.a. berichtet (insgesamt 15 Punkte):
5. „Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert, dass der bewährte risikobasierte Ansatz erhalten bleibt. Der gefahrenbasierte Ansatz („Generic Approach to Risk Management“, GRA) geht zu Lasten von wissenschaftlicher Risikobewertung, chemischer Vielfalt, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Der GRA will Chemikalien aufgrund ihrer inhärenten Gefahreneigenschaften regulieren, unabhängig davon, wie die Chemikalien verwendet werden, und unabhängig davon, ob tatsächlich ein Risiko besteht. Die Wirtschaftsministerkonferenz erinnert daran, dass das Vorsorgeprinzip allein nicht als Begründung für Chemikalienverbote reicht. Auch sehr giftige oder - 3 - krebserregende Substanzen können sicher verwendet werden, wenn es nicht zur Exposition kommt, d. h. Menschen nicht in Kontakt mit diesen Chemikalien kommen, und eine Freisetzung in die Umwelt ausgeschlossen ist.“
9. „Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert, dass bereits im Rahmen des – gefahrenbasierten – CLP-Einstufungsverfahrens von Chemikalien ein Überprüfungsverfahren angestoßen wird, um ungewollte automatische Rechtsfolgen in nachgeschalteten Regelwerken zu verhindern (CLP: „Classification, - 4 - Labelling and Packaging“). Undifferenzierte Bezugnahmen anderer Regelwerke können die Verwendung von Stoffen erschweren oder verhindern, wenn sie Verweise auf die CLP-Gefahreigenschaften einer Chemikalie ohne Risikobetrachtung und ohne Berücksichtigung der Expositionsroute enthalten. Ist für einen Stoff oder ein Gemisch bereits ein ausreichendes Risikomanagement etabliert, müssen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Ausnahmen geschaffen werden, die eine Eliminierung von Produktgruppen oder Produktionsprozessen verhindern.“
Hintergrund: Die WMK ist ein wichtiges Instrument der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der Länder untereinander. Neben dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch dient sie dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund in Beschlüssen festzuschreiben.
Ziel der WMK ist es weiter, diejenigen wirtschaftspolitischen Themen zu erörtern und einer Lösung zuzuführen, die im Verhältnis der Länder untereinander und/oder im Verhältnis der Länder zum Bund besonders aktuell sind. Die Konferenz befasst sich nicht nur mit wirtschaftspolitischen Fragen, sondern behandelt auch Themen aus anderen Zuständigkeitsbereichen, wenn sie einen wichtigen wirtschaftspolitischen Bezug haben.
Die jeweiligen Beschlüsse entfalten nur Bindungswirkung, wenn sie einstimmig gefasst werden. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse geben nur die Mehrheitsmeinung der Konferenz wieder.
An den Wirtschaftsministerkonferenzen nimmt der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz als Gast teil. Er ist nicht stimmberechtigt; seine Themenwünsche zur Tagesordnung der WMK werden jedoch berücksichtigt.
Für ihre Vorbereitung stützt sich die WMK vor allem auf die Konferenz der Amtschefs/Amtschefinnen der Wirtschaftsressorts der Länder (ACK). Dieser arbeiten eine Anzahl von Länderarbeitskreisen (zum Beispiel für Energie, Umwelt, Berufliche Bildung) und Bund-Länder-Ausschüsse zu. Die ACK findet zweimal jährlich statt.
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