Die fünf Behörden (Dossiereinreicher) und die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) berücksichtigen mehr als 5 600 wissenschaftliche und technische Kommentare, die von Dritten während der Konsultation im Jahr 2023 eingegangen sind.
Dieser Konsultationsbeitrag hilft den Einreichern des Dossiers, die Informationen über PFAS schrittweise zu aktualisieren und zu verbessern. Sie haben auch dazu beigetragen, Verwendungszwecke zu ermitteln, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich genannt wurden, und diese sollen in bestehende sektorale Bewertungen aufgenommen oder bei Bedarf in neuen Sektoren zusammengefasst werden. Beispiele hierfür sind Dichtungsanwendungen, technische Textilien, Druckanwendungen und andere medizinische Anwendungen, wie Verpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel.
Im November 2024 haben die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens einen aktualisierten Fortschrittsbericht über den Prozess zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Europa veröffentlicht. Hier wird zusammengefasst, dass die Ausarbeitung der Stellungnahme im Laufe des Jahres 2025 weiter voranschreiten wird und zu einer Stellungnahme des Beirats und einem Entwurf einer Stellungnahme des SEAC führen. Anschließend wird eine Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme des SEAC stattfinden. Dies wird allen interessierten Dritten die Möglichkeit geben, relevante Informationen zu sozioökonomischen Aspekten zu liefern, die in der endgültigen Stellungnahme des SEAC berücksichtigt werden sollen. Die bisherigen Fortschritte bei der Beschränkung von PFAS wurden durch die gemeinsamen und engagierten Bemühungen der ECHA und der Dossiereinreicher ermöglicht, die sich auf die Unterstützung der Entwicklung einer konsolidierten Stellungnahme des RAC und des SEAC konzentriert haben. Ein weiteres Ergebnis dieses Prozesses ist, dass mehr über die Verwendung von PFAS bekannt geworden ist, was dazu geführt hat, dass sich alle Beteiligten der damit verbundenen Besorgnis bewusst geworden sind. In Zusammenarbeit mit den Dossiereinreichern ist die ECHA bestrebt, der Europäischen Kommission so bald wie möglich eine transparente, unabhängige und hochwertige Stellungnahme des RAC und des SEAC vorzulegen. Die Europäische Kommission wird letztendlich in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden. Weitere Informationen und Fortschrittsberichte finden sie auf der ECHA-Seite.
Hintergrund: Wie bereits im BAH um Vier 75/2024 vom 17. April 2024 berichtet, werden die ECHA-Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) ihre Stellungnahmen erarbeiten. Das Dossier soll in mehreren Sitzungen bewertet werden, wobei in den einzelnen Sitzungen jeweils mehrere betroffene Bereiche diskutiert werden sollen. Nähere Details zu den Sitzungsterminen und den angesprochenen Bereichen finden sich auf der entsprechenden Webseite der ECHA. Diesbezüglich hatte Pharma Deutschland bereits im BAH um Vier 52/2024 vom 13. März 2024 berichtet.
Wie bereits im Pharma Deutschland aktuell 24/2024 vom 21. Juni 2024 berichtet, gelangten RAC und SEAC jetzt zu vorläufigen Schlussfolgerungen in ihren Juni-Sitzungen zu den folgenden Sektoren des EU-weiten Vorschlags zur Beschränkung von PFAS: Verbrauchermischungen, Kosmetika und Skiwachs (bereits in der Plenarsitzung im März 2024 diskutiert) und Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten (Juni 2024). Darüber hinaus kam der RAC zu einer vorläufigen Schlussfolgerung über den Geltungsbereich des Vorschlags und die Gefahren von PFAS. Das Hauptproblem bei PFAS ist nach Ansicht des Ausschusses ihre Persistenz, was bedeutet, dass PFAS sehr lange in der Umwelt verbleiben können. Darüber hinaus können einige PFAS zusätzliche Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit mit sich bringen. Der RAC vertrat auch die Auffassung, dass der Ausschluss bestimmter PFAS aus dem Geltungsbereich der Beschränkung aufgrund ihres potenziellen Abbaus in der Umwelt nicht ausreichend begründet ist.
Die in den Sitzungen des RAC und des SEAC vereinbarten Schlussfolgerungen sind vorläufig, bis die Ausschüsse die Bewertung des gesamten Beschränkungsvorschlags (einschließlich aller Anwendungsbereiche) abgeschlossen und ihre Stellungnahmen angenommen haben. Diese Stellungnahmen werden dann der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Wie bereits im Pharma Deutschland aktuell 34/2024 vom 30. September 2024 berichtet, erörterten RAC und SEAC in ihren Septembersitzungen die folgenden Sektoren des EU-weiten Vorschlags zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS): Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche (TULAC); Materialien mit Lebensmittelkontakt und Verpackungen; und Erdöl und Bergbau.
Die Ausschüsse haben ihre Bewertung des Erdöl- und Bergbausektors vorläufig abgeschlossen. Die Diskussionen über die beiden anderen Sektoren werden in den nächsten Sitzungen fortgesetzt. Der RAC kam überein, die Berechnung der PFAS-Emissionen in den verschiedenen Sektoren zu überarbeiten, wobei der Schwerpunkt auf der Abfallphase liegt, z. B. Emissionen aus der Abfallbeseitigung und -verbrennung. Der überarbeitete Ansatz betont die Notwendigkeit, zwischen PFAS-Partikel-Emissionen (fest) und solchen, die aus Materialien auslaugen, zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Bedenken im Zusammenhang mit Fluorpolymerpartikeln sich von denen unterscheiden, die mit nichtpolymeren PFAS verbunden sind.
Die Ausschüsse gaben auch die Sektoren bekannt, die sie in den kommenden Sitzungen bewerten werden. Im November werden sie zum ersten Mal Bauprodukte diskutieren. Nach November stehen folgende Bereiche zur Diskussion: Die ECHA bemüht sich nach Kräften, die Erstellung der Stellungnahmen voranzutreiben, nachdem die fünf nationalen Behörden den Vorschlag aktualisiert haben. Die Stellungnahmen werden der Europäischen Kommission so bald wie möglich übermittelt. In der öffentlichen Konsultationsphase waren 5642 Kommentare eingegangen (siehe BAH um Vier 213/2023 vom 2. November 2023), die sowohl umfangreiche Informationen zu den Verwendungen von PFAS in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als auch Informationen zur Eignung von Alternativen und zu den sozio-ökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung enthalten haben.
Die auf den Sitzungen des RAC und des SEAC vereinbarten Schlussfolgerungen sind vorläufig, bis die Ausschüsse die Bewertung des gesamten Beschränkungsvorschlags (einschließlich aller Verwendungsbereiche) abgeschlossen und ihre Stellungnahmen angenommen haben. Diese Stellungnahmen werden dann der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Pharma Deutschland wird weiter berichten.
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