Wie im BAH um Vier 77/2021 vom 22. April 2021 berichtet, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für umfassende Regulierungen von Künstlicher Intelligenz (KI) vorgelegt (KI-Verordnung), um den Risiken, die mit bestimmten KI-Systemen in Verbindung stehen, entgegenzuwirken. Der Vorschlag verfolgt einen risikobasierten Ansatz und legt einen einheitlichen, horizontalen Rechtsrahmen für KI fest, der Rechtssicherheit gewährleisten soll.
Bereits am 9. Dezember 2023 erzielten die EU-Gesetzgeber eine vorläufige politische Einigung über die Kernpunkte der KI-Verordnung. Zu den Inhalten der Einigung wurde im BAH um Vier 240/2023 vom 11. Dezember 2023 detailliert berichtet.
Nach der vorläufigen Einigung wurden die Arbeiten auf technischer Ebene fortgesetzt, um die Einzelheiten der KI-Verordnung fertigzustellen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bereits am 2. Februar 2024 im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die KI-Verordnung einstimmig gebilligt, wie im BAH um Vier 25/2024 vom 5. Februar 2024 berichtet.
Die Abstimmung im Plenum des Parlaments fand am 13. März 2024 statt, wie im BAH um Vier 52/2024 vom 13. März 2024 berichtet. Das Parlament hat die KI-Verordnung mit 523 Stimmen gegen 46 Stimmen und 49 Stimmenthaltungen angenommen.
Der gesamte Text wurde einer juristisch-sprachlichen Überarbeitung unterzogen. Mit der formellen Annahme durch den Rat der Europäischen Union, d.h. durch die EU-Mitgliedstaaten auf Ministerebene, wurde heute, am 21. Mai 2024, endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI gegeben. Der Rechtsakt wird in den nächsten Tagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die KI-Verordnung ist – bis auf einige Ausnahmen – 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten uneingeschränkt anwendbar. Die Ausnahmen sind Verbote sogenannter verbotener Praktiken, die bereits sechs Monate nach Inkrafttreten gelten, Verhaltenskodizes (sie gelten neun Monate nach Inkrafttreten), Regeln für künstliche Intelligenz mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich Governance, (zwölf Monate nach Inkrafttreten) und Verpflichtungen für Hochrisikosysteme (36 Monate nach Inkrafttreten).
Eine Pressemitteilung wurde auf der Webseite des Rats der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Verordnung über Künstliche Intelligenz finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Pfad bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
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