Für die hier bewertete Stoffgruppe Harz und Kolophonium sowie seine Derivate, wurde die Bewertung des Regelungsbedarfs veröffentlicht. Neuregelungen sind erforderlich.
Am 5. September 2023 von 17:00 bis 18:00 Uhr findet eine BAH-Mitgliederinformation in Sachen Fusion statt, zu der Sie herzlich eingeladen sind.
Die Einladung mit den Verbandsregularien und dem separaten Anlagenkonvolut wurden am 14. August 2023 via Mail und am 22. August 2023 via Postversand an die Geschäftsführungen der Mitgliedsunternehmen versendet.
Wie bereits in den beiden Mitgliederforen (von BAH & BPI) vom 1. Juni und 1. August 2023 möchten wir auch den BAH-Mitgliedsfirmen gerne noch mal die Gelegenheit zum Austausch geben.
Dazu laden wir Sie am 5. September 2023 von 17:00 bis 18:00 Uhr (digital) herzlich ein.
Für die hier bewertete Stoffgruppe Harz und Kolophonium sowie seine Derivate, wurde die Bewertung des Regelungsbedarfs veröffentlicht. Neuregelungen sind erforderlich.
Die ECHA hat strukturell ähnliche Stoffe auf der Grundlage ihres Ausgangsmaterials Harz, das für ihre Herstellung verwendet wird, zusammengefasst. Kolophonium, ein Naturharz, wird aus Kiefern isoliert. Die Stoffe innerhalb dieser Gruppe wurden auf der Grundlage des Derivatisierungsverfahrens in sechs Untergruppen unterteilt:
1-Harz/Kolophonium-Säuren und hydrierte Harz/Kolophonium-Säuren und ihre Salze
2-Ester aus Harz-/Kolophonium-Säuren
3-Harz/Kolophonium-Säuren, fumariert/maliert und ihre Salze
4-Ester aus Harz/ Kolophonium-Säuren fumariert/maleiniert
5-Reaktionsprodukte von Harz/Kolophonium mit Formaldehyd und deren Salze
6-Reaktionsprodukte von Harz-/Kolophonium-Säuren mit Acrylsäure.
Für diese Stoffe erhielt die ECHA 52 vollständige Registrierungen und 5 Meldungen für die Einstufung und Kennzeichnung, für zwei Stoffe wurde die Herstellung eingestellt und fünf Stoffe sind nicht registriert. U.u. finden diese Substanzen in Dentalmaterialien Anwendung. Bislang hat keiner der Stoffe in der Gruppe ein regulatorisches Risikomanagementverfahren gemäß REACH oder CLP durchlaufen. Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen besteht die Notwendigkeit eines (weiteren) EU regulatorischen Risikomanagement ggf. mit einer nachfolgenden Beschränkung.
Hintergrund: Der Zweck der Bewertung des Regelungsbedarfs für eine Gruppe von Stoffen besteht darin, den Behörden dabei zu helfen, den geeignetsten Weg der Risikomanagementinstrumente und der erforderlichen Zwischenschritte für eine Stoffgruppe oder einen einzelnen Stoff zu ermitteln. Eine Bewertung des Regulierungsbedarfs kann zu dem Schluss führen, dass ein regulatorisches Risikomanagement auf EU-Ebene für eine (Gruppe von) Stoff(en) erforderlich ist (z. B. harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, Aufnahme in die Kandidatenliste, Beschränkung, andere EU-Rechtsvorschriften) oder dass keine Regulierungsmaßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Die Bewertung des Regulierungsbedarfs ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der integrierten Regulierungsstrategie der ECHA.