In diesem Jahr richtet der BAH seine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung am 19. & 20. September 2023 in Berlin aus. Neben einem reichhaltigen Programm zu aktuellen Themen steht die Abstimmung zur Verschmelzung mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) auf der Agenda.
Im Bundesanzeiger vom 8. August 2023 ist eine Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 11. Ausgabe, Grundwerk 2023, Amtliche deutsche Ausgabe, vom 1. August 2023 erschienen.
In diesem Jahr richtet der BAH seine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung am 19. & 20. September 2023 in Berlin aus. Neben einem reichhaltigen Programm zu aktuellen Themen steht die Abstimmung zur Verschmelzung mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) auf der Agenda.
Die diesjährige BAH- Mitgliederversammlung bietet die Gelegenheit, die schwierige Situation der Arzneimittelhersteller infolge des Ende 2022 in Kraft getretenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und des soeben verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) zu analysieren. Diese Gesetze sind insgesamt eine große Enttäuschung, da einerseits massive Einschnitte vorgenommen wurden und andererseits Maßnahmen zur Stärkung des Bestandsmarktes ausgeblieben sind. Erheblichen Kostensteigerungen bei der Produktion, der Logistik oder dem Personal stehen somit Preisregulierungen gegenüber, die keinen Inflationsausgleich ermöglichen. Noch problematischer wird die Lage durch angekündigte Änderungen im europäischen Rechtsrahmen, die von den Herstellern kaum zu verkraften sind.
In Anbetracht dieser kritischen Situation besteht Handlungsbedarf, gerade auch im Sinne der Versorgungssicherheit der Patienten. Ein zentraler Schritt ist die Bündelung der Verbandskräfte durch die angestrebte Verschmelzung von BAH und BPI. Die neue Organisation unter dem Namen Verband der Pharmazeutischen Industrie (VPI) wird den weitaus größten Anteil der in Deutschland tätigen Pharmaunternehmen vertreten und somit die mit Abstand mitgliederstärkste Vertretung der Branche darstellen. Die weitreichende Kompetenz bei allen relevanten Themen wird eine Berücksichtigung der Überlegungen der Arzneimittelindustrie erleichtern und ermöglicht einzigartige Serviceleistungen gegenüber allen Mitgliedsunternehmen.
Nach der wichtigen Entscheidung zur zukünftigen Verbandsstruktur gibt es ein umfangreiches Programm zu aktuellen politischen Themen, das von beiden Verbänden gemeinsam durchgeführt wird.
Die organisatorischen Hinweise mit dem Anmeldelink wurden letzte Woche an die Geschäftsführungen der Mitgliedsunternehmen versendet.
Das Programm finden Sie im BAH-Mitgliederbereich unter dem Pfad
Im Bundesanzeiger vom 8. August 2023 ist eine Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 11. Ausgabe, Grundwerk 2023, Amtliche deutsche Ausgabe, vom 1. August 2023 erschienen.
Die 11. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs ersetzt die 10. Ausgabe, die mit dem 8. Nachtrag abgeschlossen worden ist. Die 11. Ausgabe umfasst die zum Teil redaktionell überarbeiteten Monographien und Texte der 10. Ausgabe sowie neue und revidierte andere Monographien und Texte, die von der Europäischen Arzneibuch-Kommission beschlossen worden sind. Die 11. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird vom Europarat in englischer und französischer Sprache, den Amtssprachen des Europarats, herausgegeben und anschließend in die deutsche Sprache übersetzt. Die übersetzten Monographien und anderen Texte der 11. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs werden nach § 55 Absatz 7 des Arzneimittelgesetzes (AMG) als „Europäisches Arzneibuch, 11. Ausgabe, Grundwerk 2023, Amtliche deutsche Ausgabe“ bekannt gemacht. Es gilt ab dem 1. Dezember 2023 und kann beim Deutschen Apotheker Verlag bezogen werden.
Für Arzneimittel, die sich am 1. Dezember 2023 in Verkehr befinden und die die Anforderungen der Monographien sowie die Anforderungen der anderen Texte des Europäischen Arzneibuchs, 11. Ausgabe, Grundwerk 2023, Amtliche deutsche Ausgabe, nicht erfüllen oder nicht nach deren Vorschriften hergestellt, geprüft oder bezeichnet worden sind, aber den am 30. November 2023 geltenden Vorschriften entsprechen, findet die Bekanntmachung erst ab dem 1. Juni 2024 Anwendung.
Sie finden den vollständigen Text der Bekanntmachung im BAH-Mitgliederbereich unter dem Pfad