In dem kurzen Leitfaden Guidance to applicants /Marketing Authorisation Holders (MAHs) on oral explanations at EMA wird der generelle Verfahrensablauf einer mündlichen Erklärung beschrieben.
So wird zum Beispiel für die Vorbereitung beschrieben, dass normalerweise 7 Tage im Voraus dem Unternehmen der Zeitplan für eine mündliche Stellungnahme mitgeteilt wird. Außerdem wird erläutert, welche notwendigen Daten der Teilnehmer der EMA spätestens 2 Tage vorher übermittelt werden müssen.
Die Teilnehmer dürfen zu Beginn der mündlichen Erläuterung an der Plenarsitzung teilnehmen. Nicht aufgelistete Teilnehmer werden nicht zur Sitzung zugelassen.
Wenn mehrere Gruppen von Antragstellern/Zulassungsinhabern an einem Verfahren beteiligt sind (z. B. bei Referrals), dann werden sie ermutigt sich zusammenzuschließen, um eine einzige mündliche Erklärung abzugeben.
Die Durchführung startet mit der Prüfung der Namen der Teilnehmer, bevor diese zur Plenarsitzung für die mündliche Erläuterung zugelassen werden.
Der Vorsitzende fordert die Vertreter der Unternehmen auf, sich kurz vorzustellen und dann ihre Präsentation zu halten. In der Regel zeigt und führt ein Vertreter der EMA durch die Präsentation des Unternehmens.
Nach der Präsentation, die normalerweise nicht länger als 20 Minuten dauern sollte, findet eine Frage- und Antwortrunde statt.
Im Anschluss der mündlichen Erläuterung verlassen die Unternehmensvertreter die Plenarsitzung und der Ausschuss / die Arbeitsgruppe / die SAG / die AHEG führen weitere Diskussionen.
Das Unternehmen erhält ein Feedback vom Berichterstatter / Koordinator und der EMA nach der wissenschaftlichen Diskussion.
|