Im BAH um Vier 117/2023 om 20. Juni 2023 haben wir detailliert über die nicht offiziellen Entwürfe des Digital-Gesetz (DigiG) und Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) berichtet. Das BMG hat nun am 4. August 2023 den Referentenentwurf zum GDNG offiziell zur Stellungnahme versendet.
Gegenüber dem bisherigen nicht-offiziellen Entwurf gab es lediglich geringfügige Änderungen. Kernelement wird bei der zukünftigen Antragsstellung weiterhin die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle sein. Sie übernimmt die Aufgaben eines „Mittlers“ zwischen Antragstellenden und Datenhalter und wird Informationen zu verfügbaren Daten bereitstellen und das Antragsverfahren begleiten. Es ist zudem geplant, dass explizit Krebsregisterdaten mit den Abrechnungsinformationen des Forschungsdatenzentrums zukünftig verknüpft und zugänglich gemacht werden. Antragberechtigt sind nach § 303e SGB V nunmehr alle juristischen Personen, zu denen Arzneimittel-Hersteller auch zu zählen sind. Zukünftig wird insbesondere der Antragszweck entscheidend für einen Zugriff auf Gesundheitsdaten sein. Die Nutzungszwecke wurden um die Nutzung der Daten zur Entwicklung, Weiterentwicklung und für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie den Bereich der Nutzenbewertung erweitert. Zur Nutzung von Daten aus der elektronischen Patientenakte durch Dritte (§ 363 Absatz 8 SGB V) behält sich das BMG eine Verordnungsermächtigung zur Regelung der Details vor.
Kritisch bewertet wird vom BAH die Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen für versichertenindividuelle Auswertungen im Bereich der seltenen Erkrankungen, Arzneimitteltherapiesicherheit, risikoadaptierten Früherkennung von Krebsrisiken sowie vergleichbarer Maßnahmen zur Erkennung und Identifizierung akuter und schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen.
Stellungnahmefrist ist der 14. August 2023. Eine Verbändeanhörung ist auch am 14. August 2023 avisiert.
Der BAH wird den Entwurf in den kommenden Tagen ausführlich analysieren und eine Stellungnahme vorbereiten. Wir bitten Sie aufgrund der kurzen Stellungnahmefrist, uns Ihre Kommentierungen vorab bis Mittwoch, den 9. August 2023, zukommen zu lassen.
Die vollständigen Unterlagen zum o. g. Stellungnahmeverfahren finden Sie im BAH-Mitgliederbereich unter dem Pfad Themen Recht Sozialrecht Weitere Gesetze bzw. unterhalb dieses Artikels auf der Webseite.
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